Die Beiträge für die Kfz-Versicherung ändern sich jedes Jahr – und nicht immer nach unten. Für 2027 hat der Versichererverband GDV neue Typklassen berechnet: Laut ADAC steigt die Einstufung in der Haftpflicht für rund 7,4 Millionen Autofahrende, für rund 5,1 Millionen sinkt sie. Dazu kommen neue Regionalklassen, die sich für knapp jeden vierten Versicherten ändern.
Ob dein Beitrag steigt, siehst du an der Beitragsrechnung, die meist im November kommt. Wer wechseln will, muss sich beeilen: Die Kündigung muss am Montag, 30. November 2026, beim Versicherer sein.
Der Stichtag im Detail
Die meisten Kfz-Verträge laufen ein Kalenderjahr lang und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr. Kündigen kannst du mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Endet es am 31. Dezember, ist der letzte Tag der 30. November.
- Es zählt der Eingang. Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer angekommen sein. Das Absendedatum reicht nicht.
- Textform genügt meist. E-Mail, Fax oder Online-Formular sind bei neueren Verträgen ausreichend. Online abgeschlossene Verträge kannst du über den Kündigungsbutton auf der Website des Versicherers kündigen.
- Andere Laufzeit? Endet dein Versicherungsjahr zum Beispiel am 14. Juli, muss die Kündigung bis zum 14. Juni da sein. Das Datum steht im Versicherungsschein.
Fristen-Rechner
Kündigungsfrist-Rechner Kfz-Versicherung
Das Ende deines Versicherungsjahres steht im Versicherungsschein oder auf der Beitragsrechnung. Bei den meisten Verträgen ist es der 31. Dezember.
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die Versicherungsbedingungen (AKB).
In 5 Schritten wechseln
- Unterlagen bereitlegen. Versicherungsschein, aktuelle Beitragsrechnung, Fahrzeugschein. Wichtig sind deine SF-Klasse, die jährliche Fahrleistung und wer das Auto fährt.
- Angebote vergleichen – mit denselben Angaben. Gib überall dieselbe Fahrleistung, dieselben Fahrer und dieselbe Selbstbeteiligung an, sonst vergleichst du Äpfel mit Birnen. Schau dir neben dem Preis die Leistungen aus der Checkliste unten an.
- Neuen Vertrag zuerst abschließen. Erst wenn die Zusage des neuen Versicherers da ist, kündigst du den alten Vertrag. So entsteht keine Lücke – eine Kfz-Haftpflicht ist Pflicht.
- Alten Vertrag kündigen. Selbst mit unserer Vorlage oder über den Kündigungsservice, den manche Versicherer und Vergleichsportale anbieten. Lass dir den Eingang bestätigen.
- Neuen Versicherungsschein prüfen. Stimmen SF-Klasse, Fahrleistung, Fahrerkreis und Beginn zum 1. Januar? Die SF-Klasse fragt der neue Versicherer beim alten ab.
Mehr als der Preis: die Checkliste
Der günstigste Tarif ist nicht automatisch der passende. Diese Punkte entscheiden im Schadenfall darüber, wie viel du selbst zahlst:
| Leistung | Darauf achten |
|---|---|
| Grobe Fahrlässigkeit | Zahlt der Versicherer auch, wenn du zum Beispiel eine rote Ampel übersehen hast? Gute Tarife verzichten auf Kürzungen. |
| Marderbiss mit Folgeschäden | Nicht nur das zerbissene Kabel, auch Schäden am Motor, die daraus entstehen. |
| Wildschaden | Nur Haarwild (Reh, Wildschwein) oder Tiere aller Art? |
| Neuwert- / Kaufpreisentschädigung | Wichtig bei neuen und jungen Autos, bei Leasing oft zusammen mit einer GAP-Deckung. |
| Werkstattbindung | Spart Beitrag, im Schadenfall entscheidet aber der Versicherer über die Werkstatt. |
| Rabattschutz | Schützt die SF-Klasse nach einem Schaden – kostet meist Aufpreis. |
| Selbstbeteiligung | Höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Wähle nur, was du im Schadenfall sicher zahlen kannst. |
Unsicher, ob Teil- oder Vollkasko? Hier sind die Faustregeln. Fährst du ein Leasing- oder Abo-Auto, gelten eigene Regeln: Versicherung bei Leasing und Abo.
Kündigungsvorlage zum Kopieren
Kopiere den Text, ersetze die Angaben in eckigen Klammern und schick ihn per E-Mail oder über das Kündigungsformular deines Versicherers. Die Adresse für Kündigungen findest du meist im Versicherungsschein oder im Kundenportal.
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] An [Name der Versicherung] [Anschrift oder E-Mail-Adresse für Kündigungen] [Ort], [Datum] Kündigung meiner Kfz-Versicherung Versicherungsnummer: [Nummer] Kennzeichen: [Kennzeichen] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres, also zum [31.12.2026]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Vertragsende schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname]
Stichtag verpasst?
Dann bleibt meist nur das Sonderkündigungsrecht. Es greift zum Beispiel, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne die Leistung zu verbessern. Kommt die Rechnung mit der Erhöhung erst Ende November oder im Dezember, kannst du innerhalb eines Monats ab Zugang kündigen. Alle Fälle der Sonderkündigung.
Häufige Fragen
Reicht es, wenn ich die Kündigung am 30. November abschicke?
Nein. Die Kündigung muss am 30. November beim Versicherer angekommen sein, das Absendedatum zählt nicht. Ein Brief, der am 30. November erst in die Post geht, ist zu spät. Am sichersten ist eine E-Mail oder das Online-Formular des Versicherers mit Eingangsbestätigung.
Muss ich per Brief kündigen?
In aller Regel nicht. Bei neueren Verträgen genügt die Textform, also auch E-Mail oder Fax. Hast du den Vertrag online abgeschlossen, muss der Versicherer auf seiner Website einen Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB). Wichtig ist, dass du den Eingang nachweisen kannst.
Gilt der 30. November für alle?
Nur für Verträge, deren Versicherungsjahr am 31. Dezember endet – das ist bei den meisten so. Endet dein Versicherungsjahr zu einem anderen Termin, musst du einen Monat vorher kündigen. Das genaue Datum steht im Versicherungsschein oder auf der Beitragsrechnung. Unser Rechner zeigt dir die Frist.
Was passiert, wenn ich den Stichtag verpasse?
Dann läuft der Vertrag in der Regel ein weiteres Jahr. Eine Ausnahme ist das Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung ohne bessere Leistung, nach einem Schaden oder beim Autoverkauf. Mehr zur Sonderkündigung.
Verliere ich beim Wechsel meine SF-Klasse?
Nein. Deine Schadenfreiheitsklasse ziehst du mit. Der neue Versicherer fragt sie beim bisherigen Versicherer ab. Prüfe trotzdem im neuen Versicherungsschein, ob die Einstufung stimmt. So funktioniert die SF-Klasse.
Muss ich die Zulassungsstelle informieren?
Nein. Bei einem Versichererwechsel für dasselbe Auto meldet der neue Versicherer den Vertrag elektronisch. Eine neue eVB-Nummer brauchst du nur, wenn du ein Auto zulässt oder umschreibst.
Dieser Ratgeber fasst allgemeine Regeln zusammen (Stand siehe oben). Er ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die Versicherungsbedingungen (AKB) deines Versicherers. The Drive Scout ist kein Versicherungsvermittler und vergleicht keine Tarife. Bei Recherche und Textentwurf unterstützen uns KI-Werkzeuge, alle Inhalte werden redaktionell geprüft. Mehr zur KI-Nutzung.